Leivtec XV3: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Das Leivtec XV3 kombiniert eine Lasermessung mit einer Videoaufzeichnung und wird mobil auf Stativ eingesetzt. In unserer Datenbank ist Leivtec XV3 an 1.905 Messstellen erfasst, die meisten davon in Niedersachsen und Bayern.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
1.905
dokumentierte Fälle
2.951
Messprinzip
Laser (Infrarot)
Hersteller
Leivtec

Steckbrief: Leivtec XV3

Hersteller
Leivtec
Messverfahren
Laser mit Videoaufzeichnung
Einsatz
mobil (Stativ, Fahrzeug)
Besonderheit
Einsatz nach Untersuchungen der PTB in vielen Bundesländern ausgesetzt
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
1.905 Messstellen, 2.951 dokumentierte Fälle

So misst Leivtec XV3

Das Gerät misst die Geschwindigkeit per Laser über eine Messstrecke und zeichnet die Messung gleichzeitig als Video auf. Aus dem Video stammen die Beweisbilder.

Ablauf einer Messung

  1. Aufbau auf Stativ und Ausrichtung auf die Fahrbahn.
  2. Lasermessung über eine Messstrecke.
  3. Videoaufzeichnung vom Beginn bis zum Ende der Messung.
  4. Speicherung von Messwert und Video.

So erkennen Sie Leivtec XV3

Kompaktes Gerät auf einem Stativ am Straßenrand, meist neben einem Messfahrzeug.

Typische Fehlerquellen bei Leivtec XV3

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Erkenntnisse der PTB
Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
Zuordnung im Video
Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
Aufbau
Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei Leivtec XV3

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Messdatum im Verhältnis zu den Erkenntnissen der PTB
  • Videosequenz zur Messung
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo Leivtec XV3 eingesetzt wird

Auswertung unserer Datenbank: 1.905 Messstellen, an denen Leivtec XV3 genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
407 / 485 Messstellen
Häufigste Tempolimits
50 km/h (238), 30 km/h (140), 70 km/h (131), 100 km/h (51), 80 km/h (40), 60 km/h (39)
Überwachung
Geschwindigkeit (1.505), Handy am Steuer (4), Rotlicht (3)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
20118
20125
201351
20144
2015205
2016244
2017314
2018473
2019540
2020703
2021342
202238
202321
20243

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zu Leivtec XV3

Wie funktioniert das Messgerät Leivtec XV3?

Das Gerät misst die Geschwindigkeit per Laser über eine Messstrecke und zeichnet die Messung gleichzeitig als Video auf. Aus dem Video stammen die Beweisbilder.

Woran erkenne ich Leivtec XV3?

Kompaktes Gerät auf einem Stativ am Straßenrand, meist neben einem Messfahrzeug.

Welche Fehlerquellen gibt es bei Leivtec XV3?
  • Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
  • Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
  • Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Wird mit dem Leivtec XV3 noch gemessen?

Nach den Untersuchungen der PTB setzten viele Bundesländer den Einsatz aus. Ob ältere Messungen verwertbar sind, beurteilen Gerichte unterschiedlich – eine Prüfung der Akte durch einen Fachanwalt ist hier besonders wichtig.

Welche Toleranz wird bei Leivtec XV3 abgezogen?

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Muss Leivtec XV3 geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit Leivtec XV3 Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird mit Leivtec XV3 gemessen?

In unserer Datenbank ist Leivtec XV3 an 1.905 Messstellen erfasst, die meisten in Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Messstellen mit Leivtec XV3

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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