Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.932 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- 80 Denkendorf, BAB 8, km 187,600, München-Karlsruhe
- 60 BAB 111, km 2.2, in FR Berlin
- 100 Neuenstadt, BAB 81, km 527.760, Würzburg-Stuttgart
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- 100 Bretzfeld, BAB 6, km 653.300, Mannheim-Nürnberg
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- 60 Frechen, A4, km 56.147, RF Heerlen
- 100 Giengen/Brenz, BAB 7, km 814.380 Kempten – Würzburg
- 100 Dortmund, BAB 45, km 9.35, FR Oberh./Hann
- 100 Düsseldorf, A44, km 89.270, RF Mö
- 60 BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, in FR AD Werder
- 80 BAB 10, km 43.04, in FR AS Niederlehme
- 60 BAB 19, Anschlussstelle Waren (Müritz), km: 38.100 (Baustelle), RI. Berlin
- 60 A38, AD Drammetal, km 0,462, Rampe zur A7, in Rtg. Kassel
- 80 A1, Baustelle, Gem. Mehring, km 135.140, Rtg. Saarbrücken
- 60 Schwerte, BAB 1, km 332,300, FR Bremen
- 80 Duisburg, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, bei km 8,351
- 80 Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern
- 100 Weilerswist, A61, km 151.3 zw. Ak Biesheim u. AS Weilerswist, FR Koblen
- 80 Erlenbach, BAB 6, km 638.380, Mannheim-Nürnberg
- 80 Mönchengladbach, A61, km 34.640, RF Kobl
- 80 Donaueschingen, BAB 864, km 84.676 AD ad Dürrheim – AS Donaueschingen
- 120 St. Leon-Rot, BAB 6, km 590.500 Mannheim – Heilbronn
- 100 Höhe der Autobahnmeisterei HGN1 auf der Bundesautobahn 24 beim km 82.250 in der Richtung Hamburg
- 120 Gem. Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen
- 60 Leinfelden-Echterdingen, BAB 8, km 198.420 Karlsruhe – München
- 100 Lohmar A3, km 013,630, FR Frankfurt
- 80 Gem. 73240 Wendlingen, B 313 in Rtg. Nürtingen bei km 0.8, Höhe Lackfabrik
- 60 Unna, BAB 1, km 321,740, RF Bremen
- 120 Porta Westfalica, BAB 2, km 285.800, FR Dortmund
- 100 Köln, auf der A 57, bei km 114,392, RF Neuss
- 60 Hilden, BAB 3, km 109.175, FR Köln
- 120 Lohmar, A3, km 015.950, RF: Oberhausen
- 60 BAB 24, km 235.05, in FR Hamburg
- 100 Rösrath auf der BAB 3 bei km 7,035 in Fahrtrichtung Oberhausen
- 80 Neuss, A 46, km 73.732, RF W
- 100 Oberhausen, A 42, FR Kamp-Lintfort, km 17.810
- 50 Hannover, Westschnellweg, Höhe Limmerstraße
- 80 Lengerich, BAB 1, km 241.820, FR Bremen
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- 100 Gem. Burgwedel, A 7, km 129.0, Rtg. Hamburg
- 60 BAB 10, km 92,0 in Richtung AD Nuthetal
- 80 BAB 10, Abs. 81, km 0.0, Tangente vom BAB 2 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz
- 80 Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252
- 80 Gemarkung Horst, BAB 7, Hh. Brücke K10, Horster Landstr
- 100 Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 34,098
- 50 Bremen, A 281, FR BAB 1
- 100 Bretzfeld, BAB 6, km 654.000 Nürnberg – Mannheim
- 100 Meerbusch, A44, RF D, km 83.246