TraffiStar S 350: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Der TraffiStar S 350 von Jenoptik misst mit einem Laserscanner und steht als Säule oder im Anhänger am Straßenrand. In unserer Datenbank ist TraffiStar S 350 an 1.566 Messstellen erfasst, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
1.566
dokumentierte Fälle
2.769
Messprinzip
Laser (LIDAR)
Hersteller
Jenoptik

Steckbrief: TraffiStar S 350

Hersteller
Jenoptik, Jena
Messverfahren
Laserscanner (LIDAR)
Einsatz
stationär (Säule), semistationär (Anhänger)
Fahrstreifen
mehrere gleichzeitig
Rohmessdaten
bei älteren Softwareständen nicht gespeichert, seit einem Update gespeichert
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
1.566 Messstellen, 2.769 dokumentierte Fälle

So misst TraffiStar S 350

Der TraffiStar S 350 tastet die Fahrbahn mit einem Laserscanner ab und berechnet die Geschwindigkeit aus mehreren Messpunkten während der Durchfahrt. Bei einer Überschreitung löst die Kamera aus.

Ablauf einer Messung

  1. Aufbau der Säule oder des Anhängers und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung.
  2. Der Laserscanner erfasst die Fahrzeuge in seinem Messbereich.
  3. Aus mehreren Messpunkten wird die Geschwindigkeit berechnet.
  4. Bei Überschreitung: Messfoto und Speicherung der Falldaten.

So erkennen Sie TraffiStar S 350

Säule oder Kasten am Straßenrand; semistationär auch als Anhänger.

Typische Fehlerquellen bei TraffiStar S 350

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Fehlende Rohmessdaten
Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
Zuordnung
Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
Aufbau im Anhänger
Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Softwarestand und Eichung
Softwarestand und Eichung müssen zur Zulassung passen.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei TraffiStar S 350

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 – Lv 7/17: Werden die Rohmessdaten nicht gespeichert, kann sich der Betroffene gegen das Messergebnis nicht wirksam verteidigen; eine Verurteilung allein auf dieser Grundlage verletzt das Recht auf ein faires Verfahren.
  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Wurden Rohmessdaten gespeichert, und wurden sie herausgegeben?
  • Softwarestand am Tattag
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo TraffiStar S 350 eingesetzt wird

Auswertung unserer Datenbank: 1.566 Messstellen, an denen TraffiStar S 350 genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
768 / 436 Messstellen
Häufigste Tempolimits
50 km/h (387), 30 km/h (289), 70 km/h (109), 60 km/h (35), 100 km/h (33), 80 km/h (30)
Überwachung
Geschwindigkeit (1.358), Handy am Steuer (5), Rotlicht (5), Abstand (2), Überholverbot (1)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
201513
2016104
2017165
2018315
2019351
2020357
2021456
2022352
2023402
2024254

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zu TraffiStar S 350

Wie funktioniert das Messgerät TraffiStar S 350?

Der TraffiStar S 350 tastet die Fahrbahn mit einem Laserscanner ab und berechnet die Geschwindigkeit aus mehreren Messpunkten während der Durchfahrt. Bei einer Überschreitung löst die Kamera aus.

Woran erkenne ich TraffiStar S 350?

Säule oder Kasten am Straßenrand; semistationär auch als Anhänger.

Welche Fehlerquellen gibt es bei TraffiStar S 350?
  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
  • Softwarestand und Eichung: Softwarestand und Eichung müssen zur Zulassung passen.
Was bedeutet die Entscheidung aus dem Saarland zum TraffiStar S 350?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hielt 2019 eine Verurteilung für unzulässig, weil das Gerät keine Rohmessdaten gespeichert hatte und die Messung deshalb nicht überprüfbar war. Andere Gerichte sind dem nicht durchweg gefolgt; seit einem Softwareupdate speichert das Gerät die Rohmessdaten.

Welche Toleranz wird bei TraffiStar S 350 abgezogen?

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Muss TraffiStar S 350 geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit TraffiStar S 350 Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird mit TraffiStar S 350 gemessen?

In unserer Datenbank ist TraffiStar S 350 an 1.566 Messstellen erfasst, die meisten in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Messstellen mit TraffiStar S 350

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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