Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer eine rote Ampel überfährt, die noch keine Sekunde rot war, zahlt 90 € Bußgeld und bekommt einen Punkt. Das ist der einfache Rotlichtverstoß. Teurer wird es, wenn dabei jemand gefährdet wird oder ein Schaden entsteht. Dann droht auch ein Monat Fahrverbot.

Welche Folgen drohen?

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
Gebühren und Auslagen
ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
Tilgung der Punkte
1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
Probezeit
Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Steht dieser Verstoß in Ihrem Bescheid?Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Ampel als überfahren?

Maßgeblich ist die Haltelinie. Wer sie bei Rot überfährt und in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, begeht den Verstoß. Wer nur die Haltelinie überfährt und dann stehen bleibt, begeht einen Haltelinienverstoß. Der kostet 10 €.

Wie lang muss die Gelbphase sein?

Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen drei Sekunden bei 50 km/h, vier Sekunden bei 60 km/h und fünf Sekunden bei 70 km/h. Ist die Gelbphase kürzer, ist das ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen