Welche Folgen drohen?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
- Gebühren und Auslagen
- ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
- Tilgung der Punkte
- 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
- Probezeit
- Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Ampel als überfahren?
Maßgeblich ist die Haltelinie. Wer sie bei Rot überfährt und in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, begeht den Verstoß. Wer nur die Haltelinie überfährt und dann stehen bleibt, begeht einen Haltelinienverstoß. Der kostet 10 €.
Wie lang muss die Gelbphase sein?
Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen drei Sekunden bei 50 km/h, vier Sekunden bei 60 km/h und fünf Sekunden bei 70 km/h. Ist die Gelbphase kürzer, ist das ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.