Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 200 €
- Punkte in Flensburg
- 2
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 228,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 5 Jahren
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Gefährdung vor?
Wenn es durch den Verstoß beinahe zu einem Unfall gekommen wäre, etwa weil ein Fußgänger oder ein anderes Fahrzeug ausweichen oder stark bremsen musste. Allein der Verstoß selbst reicht dafür nicht.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.