Welche Folgen drohen?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
- Gebühren und Auslagen
- ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
- Tilgung der Punkte
- 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
- Probezeit
- Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Wie wird die Rotzeit gemessen?
Die Anlage misst, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon Rot zeigte. Liegt der Sensor hinter der Haltelinie, muss die Fahrzeit bis dorthin herausgerechnet werden. Je nach Gerät wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Bei Werten knapp über einer Sekunde lohnt sich deshalb der Blick in die Messdaten.
Lässt sich das Fahrverbot vermeiden?
Das Fahrverbot ist die Regel, aber nicht zwingend. Gerichte sehen davon ab, wenn ein Härtefall vorliegt oder der Verstoß auf einem Augenblicksversagen beruht. Meist steigt dafür das Bußgeld.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.