Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Er kostet 200 € Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 320 € oder 360 €.

Welche Folgen drohen?

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
Gebühren und Auslagen
ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
Tilgung der Punkte
1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
Probezeit
Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Steht dieser Verstoß in Ihrem Bescheid?Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Wie wird die Rotzeit gemessen?

Die Anlage misst, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon Rot zeigte. Liegt der Sensor hinter der Haltelinie, muss die Fahrzeit bis dorthin herausgerechnet werden. Je nach Gerät wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Bei Werten knapp über einer Sekunde lohnt sich deshalb der Blick in die Messdaten.

Lässt sich das Fahrverbot vermeiden?

Das Fahrverbot ist die Regel, aber nicht zwingend. Gerichte sehen davon ab, wenn ein Härtefall vorliegt oder der Verstoß auf einem Augenblicksversagen beruht. Meist steigt dafür das Bußgeld.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen