Rote Ampel mit Sachbeschädigung (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer eine rote Ampel überfährt (länger als 1 Sekunde Rot) und dabei einen Sachschaden verursacht, zahlt 360 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
360 €
Punkte in Flensburg
2
Fahrverbot
1 Monat
Gebühren und Auslagen
28,50 €
Zusammen
388,50 €
Tilgung der Punkte
nach 5 Jahren
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 360 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was bedeutet „mit Sachbeschädigung“?

Beim Verstoß ist ein Schaden an einer fremden Sache entstanden, etwa bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Neben dem Bußgeld kommen dann Ansprüche des Geschädigten in Betracht.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen