Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Dortmunder Straße, FR Nordost, Höhe Dänenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 57 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messprotokoll wurden 107 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Anhörung
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