Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kerpen, auf der A 4, bei km 044,170, RF Heerlen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 153 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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