Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Rotenburg an der Fulda, B 83, H. Einm. LK 3304, Abfahrt Hergershausen, km  B 83, 008/0,0 mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 25 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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