Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bernau a. Chiemsee, A 8 Ost, Ri. Salzburg, Abschnitt 1200, km 0.800 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 122 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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