Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Landau a. d. Isar, B 20, Abschnitt1560, km 0.020, Ri. Straubing ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Vordruck “Zeugenbefragung” wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”