Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255,  unter der Brücke, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, mit Foto ergab 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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