Bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 180,450, Richtungsfahrbahn Halle, Landkreis SLK/Gemeinde Biere nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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