Bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 180,450, Richtungsfahrbahn Halle, Landkreis SLK/Gemeinde Biere nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”