In Altena, Rahmedestraße, Höhe Nr. 278, FR Lüdenscheid wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6F digital ergab 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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