Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 38, Heringen-Helme, Leipzig – Göttingen, km 83,0. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 147 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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