Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei Abzweig Dütschow, B 191, Abs. 170, km 3,277, in Ri. Parchim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung
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