Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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