Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Greußen, Ortsdurchfahrt B 4 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 59 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Anhörung
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