Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, Südwesttangente, Höhe Gruber Straße, Ri. Neustadt an der Esch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 94 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 14 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Bußgeld: 20,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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