Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Gem. Schkeuditz, km 115,0, FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 28 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ESO 8.0, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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