Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 34,00 m in 88299, Leutkirch, BAB 96, km 40,500 Fahrtrichtung Memmingen wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 15,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnete mit Übersendung eines Anhörungsbogen ein Bußgeldverfahren

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