Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Kevelaer, OT Kervenheim, L 464/ L362, km 0,073, FR Schloß Wissen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandt.
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