Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 1, OL Burg, OT Reesen, Berliner Chaussee 49, Rtg. Genthin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 86 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.