Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, km 361,7, FR Koblenz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 151 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Formular Anhörung

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