Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1040, bei km 9.694, li. Spur mit 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit  Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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