Auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Die  Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 92 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung

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