Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, Kirchhuchtinger Landstraße, FR auswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 48 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 Kat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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