Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 232,500, FR Bremen um 17 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung
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