Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72160, Horb a.N., Bildechingen, Eutiner Straße 16, Fahrtrichtung Horb a.N. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 46 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiPhot S und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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