Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 88299, Leutkirch-Herlazhofen, L 319, FR Haselburg um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPAX-Traffiphot S
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandte Vordruck Anhörung
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