Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 132 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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