Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71263, Weil, in der Stadt, Grabestraße um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 69 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Böblingen übersandte Formular Anhörung

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