Mit 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der B 109, Abs. 300, km 2,050, Stettiner Straße, Höhe Krankenhaus, FR Pasewalk innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 ergab 62 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandter Anhörung im Bußgeldverfahren

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