Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schloß Holte-Stukenbrock, BAB 33, km 3,650, RF Brilon mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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