Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund-Hanau, km 158,340 Lasergerät, Foto wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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