Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Sinsheim, BAB 6, km 613,450, Nürnberg – Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erlies Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld

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