Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schutterwald, BAB 5, km 701,9, Karlsruhe-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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