Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, Vahrenwalder Straße, FR stadteinwärts um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen
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