Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Mainaschaff, A 3, Abschnitt 140, km 0,95, Ri. Frankfurt festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 82 km/h. Die mit Einseitensensor und Foto dokumentierte Übertretung betrug 22 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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