Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden Westhofen, Gem. wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 191 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, 11.3.9 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlassen.
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