Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, Ri. Norden, Block 303, MQ3, von A 95 um 12 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Verwarnungsgeld von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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