Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Salzuflen, auf der B 239, Abschn. 54.1, km 0,2 Bad um 32 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES3.0 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Formular Anhörung
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