Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Recklinghausen, auf der BAB 43, km 35.400, FR Wuppertal. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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