Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168,655 Baustelle, in FR Frankfurt/O / Prenzlau mit 15 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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