Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in vorschriftswidriger Weise, Handy in rechter Hand, halbhoch Tippbewegungen als Führer eines Kraftfahrzeuges in Düren, Eisenbahnstraße / Schulstraße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldstelle Kreis Düren erhob 130,00 € Bußgeld.
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