Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 130 km/h, 146 km/h mit Lasergerät mit Foto . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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