Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 540, bei km 1.849 um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 85 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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