Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stammham, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 880, bei km 5.750 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 177 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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