Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinn, A 45, Dortmund-Hanau, km 149,620 mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 5106km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 150,00 € Bußgeld
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